Rezept und Überweisung

Praxis Nothnagel
Rezept und Überweisung

Schreiben Sie uns genau, welche Medikamente und in welcher Wirkstärke Sie diese, die wir Ihnen als Dauertherapie verordnet haben, benötigen. Im Falle einer Überweisung für Kontrolluntersuchungen benötigen wir Fachrichtung und den Grund der Überweisung. Die gewünschten Unterlagen liegen 24 Stunden nach Bestellung am darauf folgenden Werktag für Sie in der Praxis zu unseren Öffnungszeiten bereit bzw. werden als elektronische Rezept (E-Rezept) hinterlegt.

Die Praxis ist in der Zeit vom 09. April 2025 bis 02. Mai 2025 wegen Renovierungsarbeiten geschlossen, um Ihnen eine modernere und komfortablere Umgebung für Ihre Behandlungen und Termine zu bieten. Ab Montag, den 05. Mai 2025 sind wir wieder in gewohnter Weise für Sie da. Unsere Praxisvertretungen finden Sie hier.

Verschreibungspflichtige Medikamente werden für gesetzlich Versicherte nur noch papierlos als E-Rezept ausgestellt. In der Regel am darauf folgenden Werktag können Sie dann Ihre Medikamente in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen. Sie müssen dort lediglich Ihre Versichertenkarte stecken. Grüne Rezepte, Privat- und Betäubungsmittelrezepte, sowie Hilfs- und Heilmittelrezepte und Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege sind weiterhin nur in Papierform erhältlich. Betäubungsmittelrezepte sind aus Sicherheitsgründen immer persönlich in der Praxis abzuholen.

Hinweis

Eine Bearbeitung ist nur nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte in unserer Praxis (einmalig pro Quartal) möglich. Wenn Sie zum ersten Mal im Quartal eine Bestellung aufgeben, ist es erforderlich, dass Sie diese unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte bei uns abholen. Erst danach stehen Ihnen für das restliche Quartal die üblichen Bestellwege per Sprachbox, E-Mail oder Kontaktformular zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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