Rezept und Überweisung

Praxis Nothnagel
Rezept und Überweisung

Schreiben Sie uns genau, welche Medikamente und in welcher Wirkstärke Sie diese, die wir Ihnen als Dauertherapie verordnet haben, benötigen. Im Falle einer Überweisung für Kontrolluntersuchungen benötigen wir Fachrichtung und den Grund der Überweisung. Die gewünschten Unterlagen liegen 24 Stunden nach Bestellung am darauf folgenden Werktag für Sie in der Praxis zu unseren Öffnungszeiten bereit bzw. werden als elektronische Rezept (E-Rezept) hinterlegt.

Verschreibungspflichtige Medikamente werden für gesetzlich Versicherte nur noch papierlos als E-Rezept ausgestellt. In der Regel am darauf folgenden Werktag können Sie dann Ihre Medikamente in einer Apotheke Ihrer Wahl abholen. Sie müssen dort lediglich Ihre Versichertenkarte stecken. Grüne Rezepte, Privat- und Betäubungsmittelrezepte, sowie Hilfs- und Heilmittelrezepte und Verordnungen zur häuslichen Krankenpflege sind weiterhin nur in Papierform erhältlich. Betäubungsmittelrezepte sind aus Sicherheitsgründen immer persönlich in der Praxis abzuholen.

Eine Bearbeitung ist nur nach Vorlage Ihrer Versichertenkarte in unserer Praxis (einmalig pro Quartal) möglich. Wenn Sie Bestellungen erstmalig im Quartal aufgeben, müssen Sie diese bitte immer persönlich unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte abholen. Danach stehen Ihnen für das restliche Quartal die üblichen Bestellwege per Sprachbox, E-Mail oder Kontaktformular zur Verfügung.

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